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Autoversicherung

KFZ-Versicherung – im Straßenverkehr perfekt abgesichert

Die Kfz-Versicherung wird in drei Teilbereiche unterschieden – Kfz-Haft­pflichtversicherung, Vollkasko und Teilkasko. Bei den beiden letztgenannten Versicherungen kann der Fahrzeughalter nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Variante für ihn die richtige ist, bei der Kfz-Haft­pflichtversicherung hingegen hat er keine Wahl. Die Kfz-Haft­pflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die immer dann abgeschlossen werden muss, wenn ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden soll.

Viele Faktoren bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können.

Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.

KFZ-Haft­pflichtversicherung

Die Kfz-Haft­pflichtversicherung hat gleich zwei Funktionen. Verschuldet der Versicherungsnehmer einen Unfall, so lässt sich sicherstellen, dass sämtliche Schadensersatzansprüche reguliert werden können. Im Gegenzug soll die Kfz-Haft­pflichtversicherung dafür Sorge tragen, dass für berechtigte Ansprüche genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Unfälle passieren im Straßenverkehr täglich. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit und schon kracht es. Geht aus dem Verkehrsunfall nur ein Blechschaden hervor, so sind die Kosten für den Schadensersatz zwar hoch, in der Regel jedoch nicht in solchem Ausmaß, wie es beispielsweise bei Per­sonenschäden der Fall ist. Muss das Unfallopfer langwierige Behandlungen über sich ergehen lassen, Reha-Aufenthalte antreten oder ist möglicherweise nicht mehr in der Lage, eine Berufstätigkeit auszuüben, so entstehen schnell Kosten in Millionenhöhe. Der Gesetzgeber hat also richtig gehandelt, als er die Kfz-Haft­pflicht zur Pflichtversicherung erklärt hat. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz wäre der Unfallverursacher bis an sein Lebensende finanziell ruiniert.

Die Teilkaskoversicherung

Auch die Teilkasko-Versicherung ist eine freiwillige Versicherung, die jedoch von den meisten Fahrzeughaltern in Anspruch genommen wird. Wer eine solche Police besitzt, ist finanziell abgesichert bei Brand, Explosion, Haarwildunfällen, Diebstahl und Raub, Kurzschluss, Glasbruch, Marderbiss, Sturm, Blitzschlag, Hagel oder auch Überschwemmung.

Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden

Die Vollkaskoversicherung tritt immer dann ein, wenn Schäden am Fahrzeug des Halters zu verzeichnen sind. So reguliert die Assekuranz bei selbst verschuldeten Unfällen, mutwilliger Zerstörung, Verlust des Fahrzeugs und bei Beschädigung durch Dritte (Vandalismus). Die Vollkaskoversicherung ist, anders als die Kfz-Haft­pflichtversicherung, eine freiwillige Zusatzversicherung. In der Vollkaskoversicherung enthalten sind alle Leistungen der Teilkaskoversicherung.

 

Wann Teilkasko – wann Vollkasko?

Wann Teilkasko – wann Vollkasko?

Der Abschluss beider Tarife ist stets nach persönlichen Kriterien zu wählen. Handelt es sich beim Fahrzeug um einen Neuwagen, so ist die Vollkasko empfehlenswert. Ist der Wagen jedoch schon deutlich älter oder ein Schaden finanziell zu verschmerzen, so reicht häufig die Teilkasko aus.

 

Typenklassen in der Haft­pflicht, Teil- und Vollkasko

Diese Typklassen spiegeln den Schadenverlauf der verschiedenen Fahrzeuge in den vergangenen Jahren wider. Je niedriger die Typklasse Ihres Fahrzeugs, desto günstiger ist auch die Prämie.

Auch der Wohnort hat Einfluss auf die Prämie. Die Prämienhöhe der KFZ-Versicherung hängt auch vom Wohnort ab - die unterschiedlichen Regionalklassen orientieren sich am Schadenverlauf in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. In der Regionalstatistik für die Kaskoversicherung werden auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit berücksichtigt.

Die Umstufung in günstigere oder teurere Regionalklassen findet zu jedem 1. Oktober statt. Etwa zwei Drittel aller Verträge bleiben in jedem Jahr allerdings davon unberührt.

Schadenfreiheitsrabatt

Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haft­pflicht- und der Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn Sie Ihre Versicherung lange Zeit nicht in Anspruch nehmen, sinkt die Prämie erheblich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 Prozent.

Kleine Schäden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Rückstufungen sind übrigens vermeidbar, wenn man kleine Schäden aus der eigenen Tasche zahlt - denn nicht die Schadenhöhe, sondern allein die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.

Ihr Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für Sie lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten so genannte Rabattretter an - damit bedeutet der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe.

So sparen Sie Beiträge

Weniger Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen KFZ-Haft­pflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 Prozent. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch viel Geld sparen.

Erste Möglichkeit: das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. So starten Sie mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf Sie umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat. 

Eine weitere Möglichkeit: viele Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.

Saisonkennzeichen nutzen
Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn Sie offen fahren und dabei sparen wollen, können Sie ein Saisonkennzeichen nutzen. Die KFZ-Versicherung zahlen Sie dann nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug auch zugelassen ist. Wenn Ihr Wagen dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter.

Die KFZ-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet - solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.


 


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