Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Alters­vorsorge – was der Arbeitgeber zahlt

Dass im Alter vom Gesetzgeber eine monatliche Rente beziehungsweise zusätzlich dazu die Rente einer privaten Alters­vorsorge zur Verfügung steht, das wissen die meisten Menschen. Zudem besteht jedoch noch ein Anspruch auf eine betriebliche Alters­vorsorge, die sogenannte Betriebsrente. Es gibt zwei wesentliche Vorteile, die sich aus der betrieblichen Alters­vorsorge ergeben. Zum einen wird so eine zusätzliche Möglichkeit geboten, um für den Wohlstand im Alter vorzusorgen. Zum anderen ergeben sich verschiedene steuerliche Vorteile, von welchen individuell profitiert werden kann.

Für wen empfiehlt sich die betriebliche Alters­vorsorge?

Das Modell der betrieblichen Alters­vorsorge eignet sich jedoch nicht für jeden. Bei einem mittleren Einkommen ist die Nutzung der Betriebsrente nur erstrebenswert, wenn der Arbeitgeber ebenfalls einen Teil dazu beiträgt. Wer die betriebliche Rente nutzen möchte, der gibt entweder einen zuvor festgelegten Betrag, maximal aber 4 % seines Bruttolohns ab. Ebenfalls dürfen die in die Betriebsrente eingezahlten Beiträge einen Wert von maximal 2865,00 Euro nicht übersteigen. In steuerlicher Hinsicht gilt für die Betriebsrente, dass auf die geleisteten Beiträge vonseiten des Arbeitnehmers keine Sozialabgaben und Steuern zu zahlen sind.

Das Einzahlen lohnt sich im Einzelfall aber nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber. Diese haben so die Möglichkeit bei den Lohnnebenkosten für ihre Mitarbeiter zu sparen.

Auszahlung der Betriebsrente

Wie die Betriebsrente nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit ausbezahlt wird, kann sich der Rentner zudem selbst aussuchen. Er hat einerseits die Möglichkeit, den gesamten Betrag auf einmal zu erhalten. Die betriebliche Alters­vorsorge kann aber auch, wie die gesetzliche Rente, in monatlichen Raten ausbezahlt werden. Von der eingezahlten Summe kann bei einem Durchschnittseinkommen aber nur profitiert werden, wenn eine Bezuschussung durch den Arbeitgeber stattfindet. Ist dies nicht der Fall, raten Experten jedem, der vorsorgen möchte, eher dazu, eine private Alters­vorsorge für den Wohlstand im Alter zu nutzen.

Um herauszufinden, ob die betriebliche Alters­vorsorge individuell lohnt, sollte ein unabhängiger Versicherungsberater kontaktiert werden.

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Die Grundlagen

Zusätzliche Alters­vorsorge muss sein - die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp für ein angenehmes Leben im Alter. Aus diesem Grund ergänzt die betriebliche Altersversorgung die staatliche Rente.

Mit fünf Prozent ist die betriebliche, also die vom Arbeitgeber organisierte Altersversorgung hierzulande zwar noch ein Nischenprodukt im Gegensatz zu Nachbarländern wie der Schweiz oder Holland. Die jüngste Renten-Reform hat die betriebliche Versorgung aber durch zahlreiche Neuregelungen aufgewertet, um ihren Anteil an der Alters­vorsorge zu stärken.

Gerade bei klein- und mittelständischen Betrieben gibt es echten Bedarf: nur 23 Prozent der Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten bieten bisher eine betriebliche Altersversorgung an.

Eigenvorsorge wichtig

Gesetzliche Rente: Leistungskürzungen unvermeidbar
Als Angestellter oder Arbeiter bekommen Sie zwar später eine gesetzliche Rente und auch Beamte erhalten eine Pension vom Staat.

Wegen der ungünstigen Bevölkerungsentwicklung müssen in Zukunft aber immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren - und weitere Leistungskürzungen sind unvermeidbar, damit die gesetzliche Rente finanzierbar bleibt.

Staatliche Förderung für private Vorsorge
Sie müssen also zusätzlich vorsorgen, um im Alter finanziell versorgt zu sein. Zur Privatvorsorge zählen staatlich geförderte Vorsorgeformen wie Riester- oder Rürup-Rente genauso wie die Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung, das Sparguthaben, der Erwerb von Wohneigentum oder von Wertpapieren.

Arbeitnehmer haben Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung
Durch betriebliche Altersversorgung können Arbeitnehmer eine ergänzende Alterssicherung aufbauen. Von der Direktversicherung über die Unterstützungskasse und den Pensionsfonds bis hin zur Direktzusage gibt es verschiedene Formen der "Rente vom Chef" - in vielen Fällen mit staatlicher Förderung.

Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsanteilen in eine Betriebsrente. Durch umfangreiche Reformen ist die betriebliche Altersversorgung in den vergangenen Jahren noch attraktiver geworden.

5 Durchführungswege

Die Betriebliche Altersversorgung kann über fünf verschiedene Durchführungswege gestaltet werden:

Betriebsrente direkt vom Chef
Mit einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Beschäftigten im Versorgungsfall bestimmte Leistungen zu zahlen - in der Regel eine monatliche Betriebsrente bei Invalidität oder Erreichen der Altergrenze. Bei einer etwaigen Insolvenz des Arbeitgebers sind die Rentenansprüche seiner Arbeitnehmer aus der Direktzusage durch eine spezielle Rückversicherung („Pensions-Sicherungs-Verein“) geschützt.

Unterstützungskassen sind selbstständig und sicher
Unterstützungskassen sind selbständige Versorgungseinrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber geleistet, finanziert entweder von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung aus den Bruttogehältern der Arbeitnehmer.

Ähnlich wie bei der Direktzusage gibt es Sicherheiten: bei Insolvenz des Arbeitgebers sind die Betriebsrenten der Beschäftigten durch den so genannten „Pensions-Sicherungs-Verein“ geschützt, an den der Arbeitgeber zu diesem Zweck Beiträge leistet.

Pensionsfonds: flexible Anlage auch für Risikofreudige
Pensionsfonds bieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung - die eingezahlten Beiträge können bis zu 100 Prozent in Aktien angelegt werden.

Das bietet die Chance auf höhere Renditen, birgt aber auch Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt schwanken. Die Ansprüche des Arbeitnehmers bestehen direkt gegenüber dem Pensionsfonds, er kann seine Police bei einem Arbeitgeberwechsel deshalb problemlos mitnehmen.

Die Pensionskasse ist faktisch eine Rentenversicherung
Pensionskassen sind selbständige Versorgungsträger, die wie Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men geführt werden. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und finanzieren sich durch Einzahlungen ihrer Träger und aus Vermögenserträgen.

Der Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers besteht gegenüber der Pensionskasse selbst - nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Deshalb kann er bei einem Firmenwechsel die Betriebsrente problemlos mitnehmen und gegebenenfalls beim neuen Arbeitgeber fortführen. Zusätzlich kann bei Pensionskassen häufig das Risiko vorzeitiger Berufs­unfähig­keit mit abgesichert werden.

Direktversicherung: leicht zu handeln für kleine Arbeitgeber
Direktversicherung: der Arbeitgeber schließt eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung bei einer privaten Lebensversicherung zu Gunsten seines Arbeitnehmers ab - die Verwaltung übernimmt der Lebensversicherer.

Der Aufwand für den Arbeitgeber ist deshalb denkbar gering, eine Direktversicherung ist deshalb auch für Beschäftigte kleiner Unternehmen bestens geeignet. Meist werden die Beiträge vom Arbeitnehmer getragen und fließen per Entgeltumwandlung in die Direktversicherung.

Eine Direktversicherung kann mit Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers auch auf einen neuen Arbeitsplatz übertragen werden. Bietet der Arbeitgeber noch überhaupt keine betriebliche Altersversorgung an, hat der Arbeitnehmer auf jeden Fall Anspruch auf Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung. Bei welchem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men diese Direktversicherung abgeschlossen wird, kann der Arbeitgeber bestimmen.

Der richtige Vertrag

Betriebsrente, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Pensionkasse, Direktversicherung - es ist schwierig, im Dschungel der Möglichkeiten den richtigen Weg zu finden.

Wenn Sie sich entschlossen haben, über den Betrieb für den Ruhestand vorzusorgen, sollten Sie zunächst prüfen, ob bereits betriebliche Angebote bestehen. Das ist in aller Regel in größeren Unternehmen und im öffentlichen Dienst der Fall.

DasThema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten. Lassen Sie sich beraten, um Ihre persönliche Situation zu analysieren und die Fülle der angebotenen Produkte zu ver­gleichen.

Info für Arbeitgeber

Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Altersversorgung
Ziel des Gesetzgebers ist es, für jeden Arbeitnehmer Zugang zur betrieblichen Altersversorgung zu schaffen. Seit 2002 haben Arbeitnehmer deshalb einen Rechtsanspruch auf eigenfinanzierte betriebliche Versorgung - als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Beschäftigten auf Wunsch die Möglichkeit bieten, über den Betrieb für das Alter zu sparen.

Als Chef sind Sie zwar nicht verpflichtet, sich an der Alterssicherung Ihrer Beschäftigten finanziell zu beteiligen. Jeder Arbeitnehmer kann aber eine betriebliche Altersversorgung verlangen, sofern er bereit ist, dafür einen Teil seines Gehalts einzusetzen. Dies gilt sogar für Teilzeitkräfte und für geringfügig Beschäftigte.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer ziehen an einem Strang
Will der Arbeitnehmer also beispielsweise aus laufendem Gehalt eine betriebliche Altersversorgung aufbauen, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, diesem Wunsch im gesetzlich bestimmten Umfang nachzukommen (Umwandlung von Entgelt bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung - das sind 3.120 Euro im Jahr 2018).

Als Arbeitgeber sollte man in jedem Fall aktiv werden und seinen Mitarbeitern frühzeitig ein Angebot zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung machen. So hat man die Möglichkeit, ein Vorsorgesystem einzuführen, das auf Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen zugeschnitten ist.

Info für Arbeitnehmer

Zusätzliche Alters­vorsorge muss sein, denn die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp für ein angenehmes Leben im Alter. 

Neben der privaten Alters­vorsorge, beispielsweise durch eine Riester-Rente, kann die betriebliche Altersversorgung die staatlichen Rentenleistungen sinnvoll ergänzen - in vielen Fällen sogar mit staatlicher Förderung.

Ihr Arbeitgeber übernimmt die Abwicklung und ist in Ihrem Auftrag Vertragspartner des Finanzdienstleisters, der die betriebliche Versorgung übernimmt. Als Arbeitnehmer haben Sie ein gesetzliches Recht auf betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung - es wird also ein Teil Ihres Gehalts für Ihre betriebliche Versorgung verwendet.

Viele Arbeitgeber beteiligen sich auch selbst finanziell, in einigen Branchen haben sich die Unternehmen sogar tarifvertraglich verpflichtet, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung ihrer Beschäftigten zu zahlen.

Die Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung sind sicher
Bei Elternzeiten oder längerer Krankheit können Sie Ihre betriebliche Versorgung aus eigenen Mitteln weiterführen - damit sollen Versorgungslücken vermieden werden. Das bei einem früheren Arbeitgeber erworbene Vorsorgekapital können Sie im Regelfall zum neuen Chef mitnehmen. Ihre betrieblichen Versorgungsansprüche sind im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt und gehen auch bei einem möglichen Konkurs des Arbeitgebers nicht verloren.


 



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