Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Rechtsschutzversicherung

Recht haben ist eine Sache

Die Rechtsschutz-Versicherung – damit anwaltlicher Beistand und Klage nicht ins finanzielle Aus münden

Die Rechtsschutz-Versicherung ist eine freiwillige Versicherung. Sie ist in viele Bereiche unterteilt und kann vom Versicherungsnehmer nach persönlichen Kriterien abgeschlossen werden. So gibt es beispielsweise den Verkehrs-Rechtsschutz, den Familien-Rechtsschutz, Mieter-Rechtsschutz und den Arbeitsrechtsschutz. Eines haben alle Versicherungsverträge jedoch gemeinsam: Sie machen Klagen finanziell überschaubar – auch dann, wenn der Prozess als verloren gegangen zu werten ist.

Die Rechtsschutz-Versicherung bietet folgende Leistungen:

  • Übernahme der Anwaltsgebühren (Anwälte sind zudem frei wählbar)
  • Übernahme der Gerichtskosten, einschließlich der Zahlung von Zeugen- und Sachverständigengeldern
  • Übernahme der Kosten der generischen Partei
  • Übernahme von Strafkautionen

Ausgeschlossen sind hier jedoch Bußgelder und Geldstrafen.

Wenn Streitigkeiten vor Gericht landen

Streitigkeiten können schnell entstehen, und wenn sich die Kontrahenten nicht einigen, so wandert die Angelegenheit oftmals vor Gericht. Doch viele Menschen scheuen diesen Schritt, weil sie die finanziellen Aufwendungen nicht abschätzen können. Anwälte sind teuer, und wenn der Prozess dann auch noch verloren geht, so kommen schnell einige Tausend Euro auf den Prozessteilnehmer zu. Aus diesem Grund verzichten viele Verbraucher darauf, ihr Recht einzuklagen. Selbst dann, wenn der Ausgang des Verfahrens vermeintlich als gut einzustufen ist.

Mit einer Rechtsschutz-Versicherung können Streithähne auf finanziell sorgloser Basis in den Ring steigen. Selbst dann, wenn der Richterentscheid nicht positiv ausfallen sollte, muss der Prozessteilnehmer nicht befürchten, eigene oder gar fremde Kosten zu übernehmen. In diesem Fall reguliert die Rechtsschutz-Versicherung.

Karenzzeiten beachten

Wer den Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung plant, der sollte sich jedoch mit dem Thema Karenzzeit auseinandergesetzt haben. Die meisten Assekuranzen geben eine 3-monatige Wartezeit vor, bevor der Versicherungsnehmer von den Leistungen Gebrauch machen kann. Dies bedeutet, dass beispielsweise nach einem Verkehrsunfall nicht schnell noch eine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen werden kann, um eine Kostenübernahme im Verfahrensfall sicherzustellen.

Mitversicherte Per­sonen

Bei allen Policen der Rechtsschutz-Versicherung gilt, dass minderjährige Kinder in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen sind. Bei volljährigen Kindern verhält es sich ebenso, sofern diese noch keine Berufstätigkeit angetreten oder aber das 25. bzw. 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Leistungskatalog der Versicherungsgesellschaft gibt Auskunft darüber, wie in diesem Fall vorgegangen wird. Einige Versicherungen bieten hier jedoch zumindest die kostenlose Mitversicherung beim Verkehrsrechtsschutz.

 

Die Grundlagen

Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, mit Ihrem Arbeitgeber streiten oder ein Handwerker schlechte Arbeit macht - wenn Sie Ihr gutes Recht durchsetzen wollen, kann der Gang zum Anwalt oder zum Gericht unumgänglich werden.

Doch wer einen Rechtsstreit verliert, zahlt Anwaltsrechnungen, Gutachtergebühren und Gerichtskosten aus eigener Tasche - das summiert sich schnell auf hohe Beträge.

Ein solider Rechtsschutz ist deshalb wichtig. Der Rechtschutzversicherer sorgt mit Fachkenntnissen und finanzieller Unterstützung dafür, dass Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko bekommen, er zahlt im Streitfall alle Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Leistungsumfang

Rechtsstreitigkeiten sind teuer - selbst bei kleineren Prozessen gehen Anwalts- und Gerichtskosten schnell in die Tausende. Hinzu kommen häufig noch die Kosten für Sachverständigen-Gutachten und Zeugen.

Gegen diese finanziellen Risiken schützen Sie sich mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Das ist nicht nur dann wichtig, wenn Sie eine Auseinandersetzung vor Gericht verloren haben und sämtliche Kosten, also auch die des Gegners, tragen müssen.

Auch wenn Sie den Rechtsstreit gewonnen haben, können Sie auf Ihren Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn etwa Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig ist.

Finanziell geschützt auch im Schlichtungsverfahren
Außerdem: häufig werden vor Gericht nur Teilerfolge erzielt und die Kosten zwischen den Parteien entsprechend aufgeteilt. Vergleiche sind ebenfalls nicht selten - hier tragen Kläger und Beklagter jeweils ihre eigenen Kosten.

Auch die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, die in verschiedenen Bundesländern vor einer Klage bei Gericht vorgeschrieben sind, bezahlt im Regelfall Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Leistungseinschränkungen

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt vor finanziellen Risiken in vielen Bereichen - doch sie kann nicht alle denkbaren Fälle abdecken, wenn die Beiträge für die Kunden erschwinglich bleiben sollen.

Bestimmte Auseinandersetzungen können deshalb nicht versichert werden, so etwa Verfahren wegen Parkverstöße im Straßenverkehr, Streitigkeiten rund um den Hausbau oder im Recht der Handelsgesellschaften, Auseinandersetzungen um Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte.

Im Erbrecht werden im Regelfall nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch Tod eines Erblassers, das erforderlich macht. Gleiches gilt für das Familienrecht. Auch Streitigkeiten zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Per­sonen sind in der Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht eingeschlossen.

Typische Schadensfälle

Arbeits-, Verkehrs- und Mietstreitigkeiten
Besonders häufig sind Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Arbeit, Verkehr und Wohnung. Wer etwa gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht klagen.

Wichtig übrigens bei Arbeitsstreitigkeiten: in erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selber - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Selbst wenn Sie ein Arbeitsgerichtsverfahren in erster Instanz gewinnen, bleiben Sie also auf der Rechnung Ihres Anwalts sitzen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.

Mit dem Rechtsschutz auf der sicheren Seite
Auch Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter sind häufig - Stichworte sind Eigenbedarfskündigungen, Nebenkostenabrechnungen oder Zahlungsrückstände. Sowohl als Mieter wie auch als Vermieter ist man mit einem passenden Rechtsschutz auf der sicheren Seite, wenn man im Streitfall die Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen will.

Auch wer - verschuldet oder unverschuldet - in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kommt oft um einen Rechtsstreit nicht herum. Denn allein die bei Verkehrsunfällen entstehenden Sachschäden können in die Tausende gehen, von den Schadenersatzforderungen bei schweren Verletzungen mit bleibenden Folgen gar nicht zu reden.

Thema Kosten

Versicherungen kosten Geld - und manch einer rät, gerade die Rechts­schutz­ver­si­che­rung einzusparen. Doch ein Verkehrsunfall, die Kündigung des Jobs, eine Körperverletzung durch andere oder Ärger mit dem Vermieter lassen sich weder voraussehen noch vermeiden.

Wenn Sie in solchen Fällen nicht klein beigeben wollen, kommen Sie um einen Rechtsstreit nicht herum. Gut also, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Ein Privatrechtsschutz ist für einen 30 jährigen Single-Arbeitnehmer schon für ca. 100 Euro jährlich zu haben. Werden zusätzlich noch Verkehrs- und Mietstreitigkeiten versichert, liegt der Beitrag (je nach gewählter Selbstbeteiligung) bei etwa 170 Euro.

Der richtige Vertrag

Welchen Rechtsschutz brauche ich?
Wie bei anderen Versicherungen gibt es auch beim Rechtsschutz verschiedene Leistungsbausteine, die Sie je nach beruflicher und privater Lebenssituation abschließen und später auch anpassen können.

Sie können in den Versicherungsschutz alle Probleme rund um Ihr Fahrzeug einschließen (Verkehrs-Rechtsschutz), als Selbstständiger können Sie entscheiden, ob Sie nur den privaten oder auch den beruflichen Bereich ver­sichern wollen.

Bei Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis - etwa wenn Ihnen gekündigt wird oder der Arbeitgeber Ihnen Geld schuldet - greift der Arbeitsrechtsschutz. Sie können sich zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen ver­sichern oder als älterer Mensch die Versicherung für den beruflichen Bereich ausschließen.

Vor dem Abschluss gut informieren
Auch Steuerstreitigkeiten, Vertragsauseinandersetzungen, Schadenersatzfragen, Straf- oder Sozialgerichtsverfahren und erbrechtliche Streitigkeiten können abgesichert werden.

Vor Abschluss einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung sollten Sie sich genau informieren und beraten lassen, welchen Schutz Sie persönlich brauchen.


 


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