Rürup-Rente

Rürup-Rente

Rüruprente – Alters­vorsorge für Selbstständige

Neigt sich das Berufsleben dem Ende zu, steht der wohlverdiente Lebensabend bevor. Im Rentenalter möchte der lange Jahre berufstätige Mensch natürlich nichts missen und am liebsten vom gleichen Wohlstand profitieren, wie in jüngeren Jahren. Um dies zu gewährleisten, steht jedem Rentner nach Beendigung des Berufslebens monatlich eine Rente zu. Es ist jedoch zu beobachten, dass die geleisteten Beiträge oftmals nicht ausreichen, um den Lebensabend auch in finanzieller Hinsicht in vollen Zügen genießen zu können. Viele Menschen denken deshalb schon in jungen Jahren über eine zusätzliche private Alters­vorsorge nach. Hier stehen jedem Einzelnen verschiedene Modelle zur Verfügung, die mitunter auch staatlich bezuschusst werden. Die Rüruprente beispielsweise ist so ein Modell, bei welchem steuerliche Vorteile genossen und staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden können.

Informationen zur Rüruprente

Wird die Rüruprente genutzt, dann werden über einen vertraglich festgelegten Zeitraum Beiträge in die private Alters­vorsorge eingezahlt. Die Versicherungssumme steht dem Versicherten dann zu Beginn seines Rentenalters zur Verfügung. Steuerlich wird die Rüruprente genauso behandelt wie die gesetzliche Rente. Auch wissenswert bei der Rüruprente ist, dass die Versicherungssumme monatlich ausgezahlt wird. Der Rentner hat keinen Anspruch darauf, den kompletten Betrag auf einmal beziehungsweise eine größere Summe davon ausgezahlt zu bekommen.

Die Beitragshöhe bei der Rüruprente

In die Alters­vorsorge Rüruprente werden keine pauschalen, sondern individuelle Beiträge eingezahlt. Wie hoch diese sind, orientiert sich immer an den persönlichen Einkommensverhältnissen. Demnach wird ein arbeitsloser Mensch geringere Beiträge entrichten müssen, als ein Berufstätiger in Vollzeit. Je nachdem, welche Summe über die Jahre in die private Rente eingezahlt wurde, verhält es sich auch mit den monatlichen Auszahlungen, die dann im Rentenalter anstehen. Nicht für jeden kommt ein Modell wie die Rüruprente infrage. Daher sollte vor Vertragsabschluss eine persönliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Die Grundlagen

Eigenverantwortlich vorsorgen ist Pflicht
Die Rürup-Rente (auch: „Basisrente“) ist eine private Rentenversicherung, mit der Sie eigenverantwortlich für ihr finanzielles Auskommen im Alter sorgen können - lebenslange Rentenleistungen mit guter Rendite sind garantiert.

Hohe Rendite durch Steuervorteile
Wegen der hohen steuerlichen Förderung ist die Rürup-Rente besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv. Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, wird Ihre Rürup-Rente angesammelt und später zuzüglich einer sicheren Verzinsung wieder an Sie ausgezahlt.

Dank der Steuervorteile liegt die Rendite der Rürup-Rente dabei deutlich über dem Zins für andere Anlageformen.

Zusatzbaustein Berufs­unfähig­keitsversicherung
Als Ergänzung zur Alters­vorsorge in Form der Rürup-Rente können Zusatzbausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen werden. Möglich ist auch die Vereinbarung von variablen Beitragszahlungen oder beitragsfreien Zeiträumen.

Produkte der Rürup-Rente sind Hartz-IV-sicher, sie werden also nicht als Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld II angerechnet.

Förderkonzept

Vater Staat fördert durch Steuervergünstigungen
Die Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Alters­vorsorgeaufwendungen schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen - bis zu 23.712 Euro im Jahr bei Ledigen. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf maximal 47.424 Euro.

Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Übergangsregelung: 2018 können Sie zunächst 86 Prozent Ihrer Alters­vorsorgebeiträge zu Rürup-Rente und gesetzlicher Rentenversicherung steuerlich geltend machen. In den nachfolgenden Jahren steigt der Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass Ihre Beiträge im Jahr 2025 zu 100 Prozent berücksichtigt werden.

Zu beachten ist allerdings, dass der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird.

Eigenvorsorge wichtig

Die gesetzliche Rente in der Krise
Die gesetzliche Rente steckt in der Krise. Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner, ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht.

Eigenverantwortung ist heute wichtiger denn je. Wenn Sie Ihr Leben im Ruhestand genießen und finanziell gut versorgt sein wollen, müssen Sie rechtzeitig privat vorsorgen.

Eigenverantwortlich vorsorgen mit der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Alters­vorsorge. Zur Privatvorsorge zählen auch Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen, Sparguthaben, der Erwerb von Wertpapieren oder von Wohneigentum. Der Staat fördert private Alters­vorsorge durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen.

Und anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Zahlungen der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden die Beiträge zu privaten Vorsorgeverträgen einschließlich der staatlichen Zulagen angespart und später zuzüglich Zins und Zinseszins als lebenslange Renten wieder ausgezahlt.

Die Beitragsphase

Flexible Einzahlung
Als Rürup-Sparer können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben. Bei finanziellen Engpässen können Sie mit Ihrem Vertragsunternehmen sogar ein Aussetzen der Beitragszahlungen für eine bestimmte Zeit vereinbaren.

Wachsende steuerliche Förderung
Für eine optimale Alters­vorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente können Sie steuerlich absetzen - zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rente mit 86 Prozent im Jahr 2018, danach jährlich in Zwei-Prozent-Schritten steigend. Ab 2025 können die Beiträge dann voll geltend gemacht werden.

Tipp: Als Ergänzung zur Rürup-Rente bieten viele Anbieter zusätzlich Bausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit an: Der finanzielle Schutz bei Berufs­unfähig­keit wird immer wichtiger, denn die gesetzlichen Leistungen bei vorzeitigem Berufsausstieg wegen Krankheit sind kaum noch der Rede wert.

Die Rentenphase

Frühestens ab 62
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter (je nach Geburtsjahr liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67) erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 62 beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn erst ab dem gesetzlichen Rentenalter.

Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich als monatliche Rente gewährt - lebenslang und ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.

Vorsorge auch für die Familie
Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren.

Die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel.

Der richtige Vertrag

Viele Anbieter, zahlreiche Produkte
Es ist nicht einfach, im Dschungel der Rentenprodukte den richtigen Weg zu finden.

Wenn Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke mit einer Rürup-Rente schließen wollen, finden Sie sich einer Vielzahl von Anbietern und verschiedenen Produkten gegenüber.

Auf Beratung nicht verzichten
Besonders wichtig ist die Anpassung Ihrer Privatvorsorge an Ihre persönliche Rentenlücke und Ihre individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Auch die optimale Nutzung der steuerlichen Förderung muss berücksichtigt werden. Auf eine gründliche Beratung sollten Sie daher nicht verzichten.

Für wen geeignet?

Auf Selbstständige zugeschnitten
Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen ist die Rürup-Rente besonders auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten, die während ihres Berufslebens oft gar keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erweben und deshalb in voller Eigenverantwortung für ihr Alter vorsorgen müssen.

Durch die hohen Steuerfreibeträge können Sie auch größere Beträge in ihre Rürup-Rente investieren und gleichzeitig von der staatlichen Förderung profitieren.

Wer sich in Kombination mit der Rürup-Rente zudem gegen Berufs­unfähig­keit absichert, ist bereits vor Erreichen des Rentenalters gut geschützt.

Auch Arbeitnehmer können profitieren
Auch als Arbeitnehmer mit gesetzlichem Rentenanspruch muss man heute zusätzlich vorsorgen. Die Rürup-Rente als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Alters­vorsorge kann entscheidend helfen, wenn es darum geht, die persönliche Vorsorgelücke zu schließen. Arbeitnehmer profitieren genauso von der steuerlichen Förderung der Rürup-Rente, wie Freiberufler und beruflich Selbstständige.


 


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