Geschäftsversicherung (Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Glasversicherung) – Kombipaket zur perfekten Absicherung
Bei der Geschäfts- oder Firmenversicherung handelt es sich nicht um eine einzelne Police. Vielmehr werden unter diesem Begriff verschiedene Versicherungsleistungen zusammengefasst, die Unternehmen in Anspruch nehmen sollten. Gerade im unternehmerischen Bereich können Schäden oder Rechtsstreitigkeiten in die Millionen gehen. In einem Versicherungsfall kann der Fortbestand der Firma nicht mehr gewährleistet werden, wenn kein Versicherungsvertrag unterschrieben wurde.
Um herauszufinden, welche Form der Geschäftsversicherung abgeschlossen werden sollte, gilt es zunächst, den individuellen Bedarf zu ermitteln. Bei Firmenversicherungen kommt es immer maßgeblich auf die Art des Unternehmens an. So benötigt ein Unternehmen aus der Baubranche einen anderen Versicherungsschutz als ein Betrieb aus dem Gastronomiegewerbe oder eine Arztpraxis.
Existenz bedrohende Risiken entsprechend absichern
Unternehmen, deren Beschäftigte schwere körperliche Arbeiten verrichten oder mit gefährlichen Werkstoffen arbeiten, sollten als Geschäftsversicherung eine Versicherung für ihre Mitarbeiter wählen. In Ladengeschäften, großen Büros und Arztpraxen empfiehlt sich zudem der Abschluss einer Inventarversicherung. Die Assekuranz kann dann beispielsweise bei einem Diebstahl des Inventars um finanzielle Regulierung gebeten werden. Je nachdem, in welcher Branche das Unternehmen tätig ist, könnten auch Inhalts- respektive Glasversicherungen die richtigen Versicherungsmodelle sein.
Die wichtigsten Arten der Geschäftsversicherung im Überblick
Ist der individuelle Versicherungsbedarf festgestellt, lässt sich auch die Frage beantworten, ob nur eine Firmenversicherung ausgewählt werden sollte oder ob eine gezielte Kombination aus mehreren Policen für den optimalen Versicherungsschutz steht. Eine Firmenversicherung, die jedoch für jedes Unternehmen von zentraler Bedeutung ist, ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Alle Schäden, die Dritten im Unternehmen zugefügt werden, können bei der Betriebshaftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Unternehmen, die es in ihrem beruflichen Alltag mit Marken und Patenten zu tun haben, sollten darüber hinaus über den Abschluss einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung nachdenken. Diese kommt für Anwalts- und Prozesskosten auf und vertritt die Interessen des Unternehmens. Inhaber eines Ladengeschäfts wiederum wird empfohlen, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Diese kann zum Beispiel in Anspruch genommen werden, wenn Sturm, Schnee oder Hagel Schäden am Geschäft verrichten.