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News-Archiv | Artikel vom 16.11.2022

Haft­pflichtschutz für Hundebesitzer

Hunde zählen zu den beliebtesten Haustieren Deutschlands. Über 10 Millionen Vierbeiner sind hierzulande als Haustier registriert. Nur Katzen sind mit 16,7 Millionen noch verbreiteter. Vor allem in Familien nehmen Hunde eine sehr zentrale Rolle ein und bilden oft den Ruhepol für Kinder und Eltern. Klar, dass sich um das Wohl des Tieres gekümmert wird: gesundes Futter, ausreichend Bewegung und ausgiebige Streicheleinheiten gehören zur Tagesordnung und sind Grundlage für ein ausgeglichenes Tier.

Herrchen und Frauchen zahlen immer
Doch auch der gelassenste Hund kann Auslöser dafür sein, dass ein Dritter zu Schaden kommt. Die Schuhe des Besuchs sind auf einmal interessanter Ersatz für den Kauknochen, der wedelnde Schwanz reißt die Bodenvase um oder das Sommerkleid wird durch den freudig gemeinten Begrüßungssprung zerrissen. Solche Sachschäden halten sich in Grenzen, dennoch muss der Besitzer dafür aufkommen.

Dramatischer wird es, wenn Per­sonen zu Schaden kommen. Dabei muss es nicht der Biss ins Bein sein. Beim Freilauf im Wald kreuzt das Tier einen Radfahrer, der daraufhin schwer stürzt. Für die Behandlungskosten kommt der Hundebesitzer auf, ebenso wie für den anschließenden Verdienstausfall.

Hunde­halter­haft­pflicht schützt Besitzer
Hundebesitzer haften auch dann, wenn ihr Tier unverschuldet einen Schaden verursacht. Wenn es sich beispielsweise selbst durch einen lauten Knall erschrickt, sich daraufhin von der Leine reißt und über die Kreuzung in der Innenstadt jagt. Der Sachschaden einer Massenkarambolage geht dann schnell in die Zehntausende, Per­sonenschäden mal außen vor.

In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen besteht derzeit eine allgemeine Versicherungspflicht für Hunde. In anderen Bundesländern gilt diese Pflicht nur bei bestimmten Rassen. Empfehlenswert ist sie unabhängig der gesetzlichen Pflicht für jede Rasse. Per­sonen-, Sach- und Vermögensschaden sind oft in Millionenhöhe versichert und schützen Besitzer vor Ansprüchen, die sie ohne Versicherung aus dem Privatvermögen zahlen müssten.

Wichtige Leistungen einer Hunde­halter­haft­pflichtversicherung:

  • Per­sonenschäden (Schmerzensgeld nach einem Unfall oder Biss)
  • Vermögensschäden (Verdienstausfall)
  • Sachschäden (beschädigtes Mobiliar oder Eigentum anderer)
  • Führen ohne Leinenzwang
  • Führen ohne Maulkorb
  • Ungewollte Deckakte (z.B. Kosten für den Wurf oder Abtreibung)
  • Welpenschutz bei Hündinnen
  • Hüten durch Hundesitter



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